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AGB als PDF download
1.Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern durch das Avalon Hotel Bad Reichenhall zur Beherbergung des Kunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2.Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3.Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, falls dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsschluss
1.Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
3.Bei Buchung durch einen Dritten haften der Dritte und der Kunde als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
III. Bereitstellung
1.Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2.Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung des Zimmers besteht nicht.
3.Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
IV. Abreise, Zimmerübergabe
1.Der Gast wird gebeten, seine Abreise dem Empfang bis spätestens 10:00 Uhr mitzuteilen. Die Abreise sollte bis 11:00 Uhr erfolgen, andernfalls muss eine Absprache mit dem Empfang getroffen werden.
2.Soweit mit dem Hotel nicht anderes vereinbart wurde, ist das Zimmer am vereinbarten Abreisetag dem Hotel bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zustellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%.
V. Deposits
1.Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
2.Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum erbetenen Termin (sofern keine Terminangabe spätestens 30 Tage vor Ankunft) geleistet, so entbindet dies den Hotelier unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.
VI. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1.Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Umsatzsteuer (MwSt.).
3.Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
4.Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. 5.Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.
VII. Zahlung, Rechnungsstellung
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der, eines höheren Schadens vorbehalten.
VIII. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1.Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2.Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. Sofern keine andere Frist vereinbart, gilt eine Stornierungsfrist von 4 Wochen vor Anreise, im Anschluss werden 80 % der Reservierung fällig.
4.Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
IX. Rücktritt des Hotels
1.Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2.Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
3.Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
X. Haftung
1.Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel diese Verletzung zu vertreten hat oder um sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Ferner sind hiervon sonstige Schäden ausgenommen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertragstypischer Pflichten (Kardinals- bzw. Kernpflichten) des Hotels beruhen. Unberührt bleibt ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung des Hotels aus übernommenen Garantien.2.Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
XI. Verjährung
1.Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Abweichung von § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB verjähren Schadensersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz 2.Andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr; bei Ansprüchen wegen eines Mangels an einer Sache beginnt die Frist mit der Ablieferung. 3.Für andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche ist Fristbeginn der Beginn der kenntnisunabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist. 4.Für den Verbrauchsgüterkauf gelten die gesetzlichen Regelungen.
XII. Weckaufträge, Nachrichten, Post
Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Nachrichten, Post- und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für etwaige Schadensersatzansprüche gilt Abschnitt IX (Haftung) dieser Geschäftsbedingungen.
XIII. Fundsachen
Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage und unter Erstattung der Kosten nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein sichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
XIV. Schlussbestimmungen
1.Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
2.Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Reservierung von Zimmern unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.